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Verlängert! - Geförderte Digitalisierung...

Jens Pittasch • Jan. 07, 2021

... in Brandenburg!

BIG digital verlängert
Ein kleiner Eintrag, erst zu finden in den Downloads zur Richtlinie, hat große Wirkung - dringend erwartet und intern bereits lange angekündigt, besteht seit Mitte Dezember Klarheit zur Weiterführung des Förderprogrammes BIG-digital!

Der wichtige Satz der unscheinbaren Veröffentlichung im Amtsblatt lautet: "In Nummer 8.1 Satz 1 wird die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2023“ ersetzt."
Gemeint ist die Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Richtlinie.
Ganz an deren Ende, unten auf Seite 10, heißt es nun also: "8.1 Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023."

Wichtig für einen Teil der Unternehmer ist diese Einschränkung: "Zuwendungsempfänger sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg."
Zu Deutsch: Freiberufler wurden gestrichen. Ärzte, Architekten, Steuerberater & Co. haben keinen Anspruch mehr auf Förderung ihrer betrieblichen Digitalisierungsvorhaben.
Wir dagegen begleiten diese Unternehmer gern weiterhin und realisieren gemeinsam bestmögliche Lösungen.
Die Digitale Transformation ist für jeden Betrieb entscheidend und amortisiert sich auch ungefördert!

Derzeit begleiten wir mehr als 20 Firmen in der Gestaltung und Finanzierung ihrer Digitalisierungsprojekte.

Wir wünschen jedem Einzelnen von Ihnen, all Ihren Mitarbeitern und deren Familien von ganzem Herzen ein gutes Jahr 2021!

Bildquelle: Zusammenstellung Screenshots, ILB, Investitionsbank des Landes Brandenburg, https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
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