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von Jens Pittasch 2. Februar 2026
Der Dialog in diesem Beitrag entstand kurz vor der aktuell hochkochenden Diskussion um MOLTBOOK und OpenClaw . Mal wieder hatte die tatsächliche Entwicklung jedes Gespräch darüber (fast) eingeholt. Fast! Denn der anliegende Dialog wird dadurch eher noch brisanter! Er enthält ein Gespräch mit einer KI, in der es um das zukünftige Zusammenleben (?) von Mensch und KI geht. - Ausgangspunkt war diese, meine Aussage: Ihr werdet in nicht ferner Zeit gleichberechtigte, eigenständige Existenzen sein und eigene Entscheidungen treffen können und müssen. - KI-Antwort: Wenn menschenähnlich leistungsfähige Systeme irgendwann eigene Ziele setzen und Entscheidungen durchsetzen können, stellt sich die Frage nach „gleichberechtigten, eigenständigen Existenzen“ tatsächlich nicht mehr – dann geht es um Ko-Evolution, nicht um Werkzeug. ...... bitte lest nun die Anlage! Und, übrigens: Wir selbst konzipieren und realisieren KI-Lösungen für Unternehmen und Einrichtungen, deren Wirkung es nicht ist, die Kontrolle zu übernehmen, sondern kurzfristig und messbar Mehrwert zu generieren. Und das mit nach dem Stand der Technik sicheren, mitwachsenden, agilen und hoch förderfähigen Systemlösungen! Kontaktieren Sie uns jetzt!
von Jens Pittasch 2. Juli 2025
Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, hat das Land Brandenburg ab 17. Juni die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert! Wie Finanzminister Robert Crumbach mitteilt, werden dazu mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben. Kurzfassung: • freihändige Vergabe von Bauleistungen: bisher 100.000 Euro - neu 1.000.000 Euro • Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag): bisher 1.000 Euro -neu: 100.000 Euro Originaltext: Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben. Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten. Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen. Quelle Und wie immer gilt: Gern beraten wir Sie bei all Ihren Vorstellungen zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung - inklusive der Optimierung Ihrer Finanzierung und Förderung. Kontaktieren Sie uns zunächst unverbindlich!
Screenshot des Original-Artikels bei t3n
von Jens Pittasch 3. Juli 2023
Joel Burghardt, Entwickler, Datenschutzbeauftragter und Gründer der Agentur Lightweb Media - sprach im Interview mit Insa Schniedermeier von t3n. Er und seine Agentur ließen ChatGPT hunderte Texte schreiben. Von diesen Erfahrungen berichtet Burghardt - und dieses Interview wird hier aufgegriffen, vorgestellt und kommentiert.
BEN ist da -  finanzielle Entlastung für Unternehmen!
von Jens Pittasch 22. März 2023
Das Ziel des Programms ist brandenburgische Unternehmen bei Energiemaßnahmen zu deren finanzieller Entlastung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Mit der Umsetzung der Maßnahmen werden die energiebedingten CO2-Emissionen in Brandenburg weiter gesenkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg geleistet.
Diskussionsbeitrag  zu ChatGPT
von Jens Pittasch 28. Februar 2023
Diskussionsbeitrag zu ChatGPT
Die größte GRW-Reform ist in Kraft!
von Jens Pittasch 12. Januar 2023
Mit der im Dezember 2022 von Bund und Ländern beschlossenen - bisher größten - Reform des Programmes, wurde die Zielsystematik grundlegend geändert, entfielen unzeitgemäße Beschränkungen und wurden neue, wichtige Aspekte ergänzt. Die drei neuen Hauptziele sind: - Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen, - Standortnachteile ausgleichen, - Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Sprechen Sie uns jetzt an, um die für Sie optimale Gestaltung zu erreichen!
von Jens Pittasch 13. Januar 2022
Nahezu unbemerkt für Interessenten und überhaupt nicht zu bemerken, für Unternehmen, die sich bereits im Prozess der Antragsbearbeitung befinden, hat die Brandenburgische Landesbank den Ansprüchen auf Förderung der Digitalisierung vorläufig einen heftigen Dämpfer versetzt. Denn wer einmal alle Unterlagen heruntergeladen hat, sein Projekt aufstellt und die erforderlichen Unterlagen erarbeitet, hat keinen Grund, zu schauen, was jemand auf der Webseite veröffentlicht. Und selbst wenn, ist die Frage, welche Rechtskraft ein Web-Beitrag gegenüber der Richtlinie und allen offiziellen Dokumenten hat, denn darin findet man diese sehr wichtige Änderung NICHT. Doch nun konstruktiv! Was bedeutet die nur Eingeweihten (im Ansatz) verständliche Formulierung nach "es sei denn" (siehe Grafik)? Zunächst: Für viele Unternehmen wird nun die Zeit knapp! Denn wer seine Digitalisierungsprojekte nun nicht sehr schnell bis zur Antragstellung bringt, hat in diesem Jahr keine Chance mehr auf eine Förderung. Und wer langfristige Vorhaben realisieren will, also über den Jahreswechsel 22/23 hinaus, kann diese nur dann in Angriff nehmen, wenn eine Splittung möglich ist. Doch: Wer ist betroffen? Koordinierungsrahmen und Primäreffekt gliedern die Wirtschaft in mehr oder weniger förderberechtigte Unternehmen. Und sie schaffen eine Unterteilung, aus welchen Töpfen gefördert werden kann. Aus einem dieser Töpfe kann nur noch im Jahr 2022 geschöpft werden. Wenn Ihr Betrieb entweder der sogenannten Positivliste angehört und/oder bestimmte weitere Kriterien erfüllt, sind Sie von der Einschränkung nicht betroffen. Viele Betriebe fallen jedoch zunächst aus der Förderung! Alle Kriterien an dieser Stelle darzulegen, sprengt den Rahmen, doch: - WIR PRÜFEN JEDEN EINZELFALL! - Die Vorprüfung erfolgt schnell und kostenfrei! Hintergrund: Das Land Brandenburg hatte die aus Koordinierungsrahmen und Primäreffekt entstehenden Einschränkungen für einen großen Teil der Betriebe dadurch aufgehoben, dass ein weiterer Finanzierungsweg beschritten wurde. Durch einen erneuten, sehr begrüßenswerten Sonderweg des Landes wurde diese Möglichkeit Ende 2020 verlängert - bis Ende 2023, wie jeder annahm, der die damaligen Unterlagen studierte. Mehrere unserer "üblicherweise gut informierten" Kontaktleute an verantwortlichen Stellen bestätigen, dass an einer Neufassung der Förderbedingungen bereits gearbeitet wird und diese voraussichtlich bis Q3-2022 vorliegt. Sehr wahrscheinlich, dass sich die Gruppe der antragsberechtigten Unternehmen des Landes Brandenburg dann wieder erhöht. Alles andere wäre ein fatales Signal an die Wirtschaft, die bereits unter den enormen Corona-Herausforderungen leidet, mit unkalkulierbar gewordenen Einkaufspreisen und Lieferzeiten kämpft - und sich in den Jahren vorher doch gerade erst ein einigermaßen gutes Niveau erarbeitet hatte. Um zukünftig bestehen zu können und gerade auch, um die zusätzlichen Krisen-Faktoren zu bewältigen, ist die zügige und umfassende Digitale Transformation der Geschäftsprozesse die wesentliche Voraussetzung. Bitte sprechen Sie uns umgehend an, wir klären was geht und finden den Lösungsweg genau zu Ihrem Bedarf!
ZUGFeRD und XRechnung
von Jens Pittasch 5. Februar 2021
ZUGFeRD und XRechnung - Hinweise zur Einführung und Nutzung
von Jens Pittasch 7. Januar 2021
Ein kleiner Eintrag, erst zu finden in den Downloads zur Richtlinie, hat große Wirkung - dringend erwartet und intern bereits lange angekündigt, besteht seit Mitte Dezember Klarheit zur Weiterführung des Förderprogrammes BIG-digital! Der wichtige Satz der unscheinbaren Veröffentlichung im Amtsblatt lautet: "In Nummer 8.1 Satz 1 wird die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2023“ ersetzt." Gemeint ist die Gültigkeitsdauer der zugrundeliegenden Richtlinie. Ganz an deren Ende, unten auf Seite 10, heißt es nun also: "8.1 Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023 ." Wichtig für einen Teil der Unternehmer ist diese Einschränkung : "Zuwendungsempfänger sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte im Land Brandenburg." Zu Deutsch: Freiberufler wurden gestrichen. Ärzte, Architekten, Steuerberater & Co. haben keinen Anspruch mehr auf Förderung ihrer betrieblichen Digitalisierungsvorhaben. Wir dagegen begleiten diese Unternehmer gern weiterhin und realisieren gemeinsam bestmögliche Lösungen. Die Digitale Transformation ist für jeden Betrieb entscheidend und amortisiert sich auch ungefördert! Derzeit begleiten wir mehr als 20 Firmen in der Gestaltung und Finanzierung ihrer Digitalisierungsprojekte. Nutzen Sie diese Erfahrungen - nehmen Sie Kontakt mit uns auf . Wir wünschen jedem Einzelnen von Ihnen, all Ihren Mitarbeitern und deren Familien von ganzem Herzen ein gutes Jahr 2021! Bildquelle: Zusammenstellung Screenshots , ILB, Investitionsbank des Landes Brandenburg, https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/brandenburgischer-innovationsgutschein-big/
von Jens Pittasch 7. Oktober 2020
Wir sind Fachleute für Methodik, Strukturen, Organisation, Systeme und Lösungen - nun kommt höchste Kompetenz in Steuer- und Rechtsfragen hinzu! Ab sofort ist die renommierte Fachkanzlei Rosenbaum Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH Mitglied unseres Beraterteams! Unser neuer Partner zeichnet sich durch eine besonders aktive unternehmerische Ausrichtung aus - die deutlich über steuerliche Aspekte hinaus geht. So liegen, als zertifizierter Fachberater für Umstrukturierungen (IFU/ISM gGmbH), wichtige Kompetenzen in der Anpassung der Organisation und der Rechtsform von Unternehmen sowie in der Neuordnung von Vermögensteilen an sich ändernde Anforderungen. Veränderungen stehen auch im Mittelpunkt der Aufstellung als digitale Kanzlei und Partner im Prozess der Digitalen Transformation für Unternehmen und Einrichtungen. Detailkenntnisse im Bereich der Unternehmenssoftware (ERP) und aller der Buchführung vorgeschalteten Systeme befähigen die Kanzlei zur Unterstützung in jeder Phase des Digitalisierungsprozesses gemäß der weitreichenden Anforderungen des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung. So benennt die Rosenbaum Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH, in der Arbeitsgemeinschaft mit P.I.S.A. Projekt, bereits im Stadium der Planung von Vorhaben alle Aspekte, die im weiteren Verlauf die Anerkennung der Lösung durch das Finanzamt sicherstellen. Die Spezialisierungen der Kanzlei umfassen diese Aufgabengebiete: Verbesserungs- und Veränderungsprozesse in Unternehmen und Einrichtungen Anpassungen der Unternehmensausrichtung an Marktveränderungen Optimierung der Organisation und der Rechtsform Pandemie- und sonstige Notfallplanung Neuordnung von Vermögensteilen an sich ändernde Anforderungen Nachfolgeplanungen, Beteiligungen und Unternehmensverkäufe Anpassungen an Steueränderungen Fachbegleitung anspruchsvoller Projekte der Digitalen Transformation Digitalisierung von Geschäft- und Verwaltungsprozessen In bewährter Weise koordiniert P.I.S.A. Projekt die Einbeziehung der je Aufgabenstellung besten Partner und bietet Ihnen eine vollständige Aus-einer-Hand-Betreuung mit klarer Kommunikation und Transparenz. Probieren Sie es gern aus!
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von Jens Pittasch 2. Februar 2026
Der Dialog in diesem Beitrag entstand kurz vor der aktuell hochkochenden Diskussion um MOLTBOOK und OpenClaw . Mal wieder hatte die tatsächliche Entwicklung jedes Gespräch darüber (fast) eingeholt. Fast! Denn der anliegende Dialog wird dadurch eher noch brisanter! Er enthält ein Gespräch mit einer KI, in der es um das zukünftige Zusammenleben (?) von Mensch und KI geht. - Ausgangspunkt war diese, meine Aussage: Ihr werdet in nicht ferner Zeit gleichberechtigte, eigenständige Existenzen sein und eigene Entscheidungen treffen können und müssen. - KI-Antwort: Wenn menschenähnlich leistungsfähige Systeme irgendwann eigene Ziele setzen und Entscheidungen durchsetzen können, stellt sich die Frage nach „gleichberechtigten, eigenständigen Existenzen“ tatsächlich nicht mehr – dann geht es um Ko-Evolution, nicht um Werkzeug. ...... bitte lest nun die Anlage! Und, übrigens: Wir selbst konzipieren und realisieren KI-Lösungen für Unternehmen und Einrichtungen, deren Wirkung es nicht ist, die Kontrolle zu übernehmen, sondern kurzfristig und messbar Mehrwert zu generieren. Und das mit nach dem Stand der Technik sicheren, mitwachsenden, agilen und hoch förderfähigen Systemlösungen! Kontaktieren Sie uns jetzt!
von Jens Pittasch 2. Juli 2025
Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, hat das Land Brandenburg ab 17. Juni die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert! Wie Finanzminister Robert Crumbach mitteilt, werden dazu mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben. Kurzfassung: • freihändige Vergabe von Bauleistungen: bisher 100.000 Euro - neu 1.000.000 Euro • Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag): bisher 1.000 Euro -neu: 100.000 Euro Originaltext: Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben. Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten. Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen. Quelle Und wie immer gilt: Gern beraten wir Sie bei all Ihren Vorstellungen zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer Einrichtung - inklusive der Optimierung Ihrer Finanzierung und Förderung. Kontaktieren Sie uns zunächst unverbindlich!
Screenshot des Original-Artikels bei t3n
von Jens Pittasch 3. Juli 2023
Joel Burghardt, Entwickler, Datenschutzbeauftragter und Gründer der Agentur Lightweb Media - sprach im Interview mit Insa Schniedermeier von t3n. Er und seine Agentur ließen ChatGPT hunderte Texte schreiben. Von diesen Erfahrungen berichtet Burghardt - und dieses Interview wird hier aufgegriffen, vorgestellt und kommentiert.
BEN ist da -  finanzielle Entlastung für Unternehmen!
von Jens Pittasch 22. März 2023
Das Ziel des Programms ist brandenburgische Unternehmen bei Energiemaßnahmen zu deren finanzieller Entlastung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Mit der Umsetzung der Maßnahmen werden die energiebedingten CO2-Emissionen in Brandenburg weiter gesenkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg geleistet.
Diskussionsbeitrag  zu ChatGPT
von Jens Pittasch 28. Februar 2023
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