Brandenburger Vergaberecht vereinfacht!
Jens Pittasch • 2. Juli 2025
Vergabegrenzwerte deutlich erhöht!
Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, hat das Land Brandenburg ab 17. Juni die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert!
Wie Finanzminister Robert Crumbach mitteilt, werden dazu mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben.
Kurzfassung:
• freihändige Vergabe von Bauleistungen: bisher 100.000 Euro - neu 1.000.000 Euro
Originaltext:
Wie Finanzminister Robert Crumbach mitteilt, werden dazu mehrere Wertgrenzen für Aufträge des Landes Brandenburg angehoben.
Kurzfassung:
• freihändige Vergabe von Bauleistungen: bisher 100.000 Euro - neu 1.000.000 Euro
• Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag): bisher 1.000 Euro -neu: 100.000 Euro
Originaltext:
- Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen wird die Wertgrenze von 100.000 Euro auf 1.000.000 Euro angehoben.
- Die Wertgrenzen für die Beauftragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) werden von 1.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich zugelassen, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (für klassische Auftragsvergabe aktuell 221.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) nicht erreicht. Es erfolgt eine Dynamisierung des Bezuges zu den jeweils gültigen EU-Schwellenwerten.
- Darüber hinaus wird die Wertgrenze für Veröffentlichungen auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben, um einen Gleichklang mit den angehobenen Wertgrenzen für Direktaufträge herzustellen.
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